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Aufhebung des Termins im Organstreitverfahren

StGH 2/18

Pressemitteilung

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren StGH 2/18 wegen des Organstreitverfahrens der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV (Kleine Anfrage zu „Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten“)

In dem Organstreitverfahren StGH 2/18 der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung wird der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 3. Juli 2019 auf Antrag der Antragsteller aufgehoben. Ein neuer Termin wird gesondert bekanntgegeben.

Dr. Smollich

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2019

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