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Organstreitverfahren StGH 2/16

Organstreitverfahren der Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag und des Abgeordneten Björn Försterling gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Auskunftserteilung gemäß Art. 24 Abs. 1 NV

Am 24. Mai 2016 ist bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens nach Art. 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof eingegangen. Antragsteller sind die Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag und der Abgeordnete Björn Försterling. Der Antrag ist gegen die Niedersächsische Landesregierung gerichtet. Die Antragsteller machen geltend, die Antragsgegnerin habe durch die Kultusministerin eine Frage des Abgeordneten Försterling nicht, wie von Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung gefordert, "nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig" beantwortet. Die Niedersächsische Landesregierung ist gebeten worden, bis zum 25. Juli 2016 auf den Antrag zu erwidern. Der Niedersächsische Landtag hat Gelegenheit zur Äußerung innerhalb gleicher Frist erhalten.

Dr. van Nieuwland

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.06.2016

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