Artikel-Informationen
erstellt am:
02.01.2019
StGH 2/18
Pressemitteilung
Organstreitverfahren der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV (Kleine Anfrage zu „Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten“)
Am 20. Dezember 2018 ist bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens nach Art. 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof eingegangen. Antragsteller sind die Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag und die dieser Fraktion angehörende Abgeordnete Dana Guth. Der Antrag ist gegen die Niedersächsische Landesregierung gerich-tet. Die Antragsteller begehren die Feststellung, dass die Antragsgegnerin mit der Beantwortung der Nachfrage Nr. 3 zur Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten“ (LT-Drs. 18/543 und 18/727) gegen die Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung verstoßen und sie in ihrem Interpellationsrecht verletzt hat. Der Niedersächsischen Landesregierung und auch dem Niedersächsischen Landtag ist zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
Dr. van Nieuwland
Der Präsident
Niedersächsischer Staatsgerichtshof
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erstellt am:
02.01.2019