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PM 20160926_StGH 5/15 Organstreitverfahren zur "VW-Affäre" vom Staatsgerichtshof eingestellt

StGH 5/15

Pressemitteilung

Organstreitverfahren zur "VW-Affäre" vom Staatsgerichtshof eingestellt

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat das Organstreitverfahren über die Auskunftspflichten der Landesregierung in der "VW-Affäre" eingestellt ("Welche Rolle nimmt Ministerpräsident Weil in der Krisenkommunikation von und für VW ein?"). Mitglieder der FDP-Landtagsfraktion hatten im Dezember 2015 den Staatsgerichtshof angerufen, da sie der Auffassung waren, dass die Landesregierung eine Kleine Anfrage unzureichend beantwortet habe. Mit der aus mehreren Einzelfragen bestehenden Kleinen Anfrage wollten die Fragesteller wissen, ob der Volkswagenkonzern auf die Erklärungen des Ministerpräsidenten im Landtag zu den Vorgängen bei VW Einfluss genommen habe. Die Landesregierung hatte die Beantwortung einzelner Fragen unter Hinweis auf die schwebenden Gerichtsverfahren, die aktienrechtlichen Verschwiegenheitspflichten sowie schutzwürdige Belange Dritter und des Landes Niedersachsen verweigert.

Das Verfahren hat sich erledigt, nachdem die Beteiligten einen vom Staatsgerichtshof vorgeschlagenen Vergleich geschlossen haben.

Dieser Vergleich sieht vor, dass die Landesregierung die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages unabhängig von etwaigen parlamentarischen Anfragen regelmäßig und in angemessener Weise über den Fortgang der Bewältigung der Vorgänge um Manipulationen von Abgaswerten durch die Volkswagen AG und die sich hieraus ergebenden Auswirkungen für das Land Niedersachsen informiert.

Mit dem Vergleich hat sich die Landesregierung zudem verpflichtet, die bislang unbeantwortet gebliebenen Fragen unverzüglich in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft Arbeit und Verkehr des Niedersächsischen Landtages zu beantworten. Allerdings kann die Landesregierung die Beantwortung davon abhängig machen, dass der Ausschuss insoweit die Vertraulichkeit seiner Verhandlung nach § 93 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages beschließt.

Dr. Herwig van Nieuwland

Präsident des Staatsgerichtshofs

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.09.2016

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