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Termin zur Verkündung der Entscheidung in dem Organstreitverfahren StGH 2/16 wegen Auskunftserteilung gemäß Art. 24 Abs. 1 NV


StGH 2/16

Pressemitteilung

Termin zur Verkündung der Entscheidung in dem Organstreitverfahren StGH 2/16 wegen Auskunftserteilung gemäß Art. 24 Abs. 1 NV

In dem Organstreitverfahren der Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag und des Landtagsabgeordneten Björn Försterling gegen die Niedersächsische Landesregierung ist Termin zur Verkündung der Entscheidung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Dienstag, den 8. August 2017, 11.00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Kultusministerin eine Zusatzfrage zu der Dringlichen Anfrage der FDP-Fraktion vom 18. Januar 2016 (Wie sieht die Unterrichtsversorgung aktuell in Niedersachsen aus? – LT-Drs. 17/4992) nicht, wie von Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung gefordert, "nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig" beantwortet hat.

Dr. van Nieuwland

Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.07.2017

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