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Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 24.10.2014 11.00 Uhr im Organstreitverfahren wegen Verletzung des Rechts auf Aktenvorlage

Organstreitverfahren nach Art. 24 Abs. 2 Satz 1 NV StGH 7/13


StGH 7/13

Pressemitteilung

In dem Organstreitverfahren

I. des Abgeordneten Reinhold Hilbers, MdL, und vier anderer Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages

II. des Abgeordneten Martin Bäumer, MdL, und vier anderer Mitglieder des 22. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages

III. der Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag

- Antragsteller -

gegen die Niedersächsische Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten,

- Antragsgegnerin -

wegen Verletzung des Rechts auf Aktenvorlage nach Art. 24 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung

ist

Termin zur Verkündung einer Entscheidung

vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof auf

Freitag, den 24. Oktober 2014, 11.00 Uhr

anberaumt worden.

Die Verkündung findet in Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, 31675 Bückeburg, statt.

Dr. van Nieuwland, Präsident des Nds. Staatsgerichtshofs

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2014

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