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Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Verfahren StGH 1/18

StGH 1/18

Pressemitteilung

Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Verfahren StGH 1/18 wegen Feststellung der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte gemäß Art. 54 Nr. 1 NV („Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“)

In dem Organstreitverfahren StGH 1/18 der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag gegen den Niedersächsischen Landtag ist Termin zur Verkündung einer Entscheidung durch den Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Dienstag, den 15. Januar 2019, 11.00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Gegenstand des Organstreitverfahrens war die Frage, ob der Niedersächsische Landtag mit seinem Beschluss zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ (GedenkStG) verfassungsmäßige Rechte der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag verletzt hat.


Dr. van Nieuwland

Niedersächsischer Staatsgerichtshof

Der Präsident

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.01.2019

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