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Organstreitverfahren StGH 5/20


Pressemitteilung

Organstreitverfahren der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages wegen Verletzung des Demokratieprinzips (Art. 2 Abs. 1 NV), des Rechts auf effektiven Kontrolle der Landesregierung (Art. 7 NV), des Rechts der freien Mandatsausübung (Art. 12 NV) und des Rechts auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 NV) (Erlass „Ordnung zu technischen Aufzeichnungen im Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages“).

Am 17. Juni 2020 ist bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens nach Art. 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof eingegangen. Antragsteller sind die Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag (Antragsteller zu 2.) und die dieser Fraktion angehörende Abgeordnete Dana Guth (Antragstellerin zu 1.). Der Antrag ist gegen die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages gerichtet.

Die Antragstellerin zu 1. begehrt die Feststellung, dass die Antragsgegnerin ihr Recht auf freie Mandatsausübung (Art. 12 NV) sowie ihr Recht und das Recht des Niedersächsischen Landtages auf eine effektive Kontrolle der Landesregierung (Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 NV) durch den Erlass der „Ordnung zu technischen Aufzeichnungen im Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages“ verletzt habe. Die Antragstellerin zu 2. macht eine Verletzung ihrer Rechte auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit (Art. 19 abs. 2 Satz 1 NV) und effektive Kontrolle der Landesregierung geltend. Durch die erlassene Ordnung werde es den Antragstellern faktisch unmöglich gemacht, im Plenarsaal eigene Ton- und Filmaufnahmen von allen Debattenbeiträgen, auch von Abgeordneten anderer Fraktionen und von Regierungsmitgliedern, zu fertigen und diese anschließend für die eigene Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Hilfsweise begehren die Antragsteller die Feststellung, dass die Antragsgegnerin sie dadurch in ihren Rechten verletze, dass sie es unterlasse, den Antragstellern Genehmigungen zur Anfertigung von eigenen Bild- und Tonaufnahmen von anderen Abgeordneten sowie Regierungsmitgliedern und -vertretern zu erteilen.

Der Präsidentin des Nds. Landtags ist zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.

Dr. Smollich

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2020

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