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Organstreitverfahren und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Fraktion der AfD im Nds. Landtag gegen die Nds. Landesregierung



Pressemitteilung


Organstreitverfahren und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht nach Art. 25 Abs. 1 NV im Zusammenhang mit dem Erlass der Niedersächsischen Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie


Am 20. Mai 2020 sind bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens (StGH 1/20) nach Art. 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof (NStGHG) sowie ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (StGH 2/20) gemäß §§ 12, 20 NStGHG in Verbindung mit § 32 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht eingegangen. Antragstellerin ist jeweils die Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag. Die Anträge sind gegen die Niedersächsische Landesregierung gerichtet. In dem Organstreitverfahren begehrt die Antragstellerin die Feststellung, dass die Antragsgegnerin mit ihrer Corona-Verordnungspraxis, beginnend mit der Niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 27. März 2020 (Nds. GVBl. S. 48), ohne vorherige Unterrichtung des Niedersächsischen Landtages fortlaufend gegen die Unterrichtungspflicht nach Art. 25 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung verstoßen hat. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verfolgt die Antragstellerin das Ziel, die Antragsgegnerin mit sofortiger Wirkung zu verpflichten, vor dem Erlass neuer „Corona-Verordnungen“ den Niedersächsischen Landtag über den beabsichtigen Text und die Begründung zu unterrichten.


Der Niedersächsischen Landesregierung und auch dem Niedersächsischen Landtag ist zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.


Dr. Smollich



Artikel-Informationen

erstellt am:
25.05.2020
zuletzt aktualisiert am:
02.06.2020

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