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Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren StGH 2/18 wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 Niedersächsische Verfassung

StGH 2/18

Pressemitteilung


Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren StGH 2/18 wegen des Organstreitverfahrens der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV (Kleine Anfrage zu "Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten")


In dem Organstreitverfahren StGH 2/18 der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf


Mittwoch, 3. Juli 2019, 10.00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.


Gegenstand des Streitverfahrens ist die Frage, ob die Niedersächsische Landesregierung mit der Beantwortung der Frage Nr. 3 auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung "Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten" (LT-Drs. 18/543 und 18/727) gegen die Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung verstoßen und die Antragstellerinnen dadurch in ihrem Interpellationsrecht verletzt hat.


Dr. Smollich

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2019

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