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Staatsgerichtshof verkündet Urteil in StGH 2/07

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2008, das auf die mündliche Verhandlung vom 17. Oktober erging, die Änderungsgesetze vom 25. Januar 2007 zum Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetz und zum Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke für teilweise mit der Niedersächsischen Verfassung unvereinbar erklärt. Mitglieder der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag hatten in einem Normenkontrollantrag gerügt, dass durch die in den beiden Gesetzen ermöglichte Übertragung von Aufgaben des Maßregelvollzugsgesetzes und der Unterbringung psychisch Kranker auf private Gesellschaften als Träger psychiatrischer Krankenhäuser der in Art. 60 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung niedergelegte Vorbehalt für Berufsbeamte verletzt werde. Die übertragenen Aufgaben führten zu erheblichen Beeinträchtigungen grundrechtlich geschützter Freiheiten der untergebrachten Personen und seien vom Gesetzgeber nur mit fiskalischen Erwägungen gerechtfertigt worden. Der Staatsgerichtshofs hat sich dieser Argumentation nicht angeschlossen, aber einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Demokratieprinzip festgestellt.

Die gesamte Pressemitteilung sowie die Leitsätze zu dieser Entscheidung und das vollständige Urteil stehen nachfolgend als PDF zum Download bereit:

 

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