Hinweise für Besucher und Medienvertreter
Die Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof einschließlich der Verkündung von Entscheidungen ist öffentlich.
Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe
Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere aufgrund der aktuellen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit Covid-19 Sitzplätze nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen.
Sollten Sie beabsichtigen, mit einer Besuchergruppe an einem Termin des Nds. Staatsgerichtshofs teilzunehmen, bitten wir Sie, zuvor Kontakt aufzunehmen.
Informationen für Medienvertreter
Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts sind nur zulässig in der mündlichen Verhandlung, bis das Gericht die Anwesenheit der Beteiligten festgestellt hat. Bei der öffentlichen Verkündung von Entscheidungen dürfen hingegen während des gesamten Termins entsprechende Ton- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Es besteht die Möglichkeit, den Ton über einen XLR-Splitter von dem Verstärker der Beschallungsanlage des Gerichts abzunehmen.
Akkreditierung
Für Medienvertreter wird ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen. Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.