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Abstraktes Normenkontrollverfahren gem. Art. 54 Abs. 3 NV, § 8 Nr. 8 NStGHG der Mitglieder der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag

StGH 5/19

Pressemitteilung

Abstraktes Normenkontrollverfahren gem. Art. 54 Nr. 3 NV, § 8 Nr. 8 NStGHG der Mitglieder der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag gegen §§ 16a Abs. 1, 17b Abs. 1 bis 3, 17c, 32 Abs. 4 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9) in der Fassung von Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze vom 20. Mai 2019 (Nds. GVBl. S. 88).

Am 25. November 2019 ist bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein Antrag auf Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Art. 54 Nr. 3 der Niedersächsischen Verfassung und § 8 Nr. 8 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof eingegangen. Antragsteller sind alle der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag angehörenden Abgeordnete. Die Antragsteller begehren die Feststellung der Nichtigkeit der §§ 16a Abs. 1 (Meldeauflagen), 17b Abs. 1 bis 3 (Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot), 17c (Elektronische Aufenthaltsüberwachung) und 32 Abs. 4 (Datenerhebung durch Einsatz technischer Mittel bei öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Raum) des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9) in der Fassung von Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze vom 20. Mai 2019 (Nds. GVBl. S. 88). Zur Begründung führen die Antragsteller an, die genannten Vorschriften verstießen gegen Art. 3 Abs. 2 Niedersächsische Verfassung in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 bzw. Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz dadurch, dass sie weder dem Bestimmtheits- noch dem Verhältnismäßigkeitsgebot entsprächen.

Der Niedersächsischen Landesregierung und dem Niedersächsischen Landtag ist zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.

Dr. Smollich

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.11.2019

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