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erstellt am:
13.12.2019
Pressemitteilung
Organstreitverfahren der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) – Landesverband Niedersachsen gegen den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen wegen Verletzung der Neutralitätspflicht (Veröffentlichungen auf dem Kurznachrichtendienst „Twitter“ anlässlich einer am 23.11.2019 in Hannover durchgeführten Versammlung)
Am 6. Dezember 2019 ist bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahren der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) – Landesverband Niedersachsen gegen den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen wegen Verletzung der Neutralitätspflicht (Veröffentlichungen auf dem Kurznachrichtendienst „Twitter“ anlässlich einer am 23.11.2019 in Hannover durchgeführten Versammlung) eingegangen. Antragsteller ist die Nationaldemokratische Partei Deutschlands – Landesverband Niedersachsen. Die Antragstellerin begehrt die Feststellung, dass der Ministerpräsident mit Veröffentlichungen auf dem Kurznachrichtendienst „Twitter“ zu einer Versammlung der Antragstellerin am 23. November 2019 in Hannover ihr Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz verletzt habe. Der Ministerpräsident hatte sich kritisch zum Motto der Versammlung geäußert.
Dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten und dem Niedersächsischen Landtag ist zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
Dr. Smollich
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13.12.2019