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erstellt am:
14.12.2020
Pressemitteilung
Organstreitverfahren der (ehemaligen) Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages beendet
Der Staatsgerichtshof hat das Verfahren StGH 5/20 mit Beschluss vom 7. Dezember 2020 eingestellt und dabei die Feststellung getroffen, dass ein übergeordnetes verfassungsrechtliches Interesse an der Fortführung des Verfahrens nicht besteht, nach dem der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerinnen nach der Auflösung der Fraktion der AfD im niedersächsischen Landtag den Antrag zurückgenommen hatte.
Die Antragstellerinnen hatten die Feststellung begehrt, dass sie in ihrem Recht auf freie Mandatsausübung (Art. 12 NV), auf eine effektive Kontrolle der Landesregierung (Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 NV) und in ihrem Rechte auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 NV) durch den Erlass der Präsidentin des Niedersächsischen Landtages zu der „Ordnung zu technischen Aufzeichnungen im Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages“ verletzt worden seien. Durch die erlassene Ordnung sei es den Antragstellern faktisch unmöglich gemacht worden, im Plenarsaal eigene Ton- und Filmaufnahmen von allen Debattenbeiträgen, auch von Abgeordneten anderer Fraktionen und von Regierungsmitgliedern, zu fertigen und diese anschließend für die eigene Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
Dr. Smollich
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14.12.2020