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Organstreitverfahren StGH 6/20

Organstreitverfahren StGH 6/20

Pressemitteilung

Organstreitverfahren der Abgeordneten des Landtages Christopher Emden und Stephan Bothe gegen die Präsidentin des Nds. Landtages wegen Feststellung der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte aus Art .12 Satz 2 NV, Art. 14 NV

Am 26.11.2020 ist bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens nach Art. 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof eingegangen (StGH 6/20). Antragsteller sind die Landtagsabgeordneten Bothe und Emden. Sie begehren die Feststellung, dass sie durch die Anordnung einer Maskenpflicht im Gebäude des Niedersächsischen Landtages in der Ausübung ihres freien Mandats (Art. 12 Abs. 2 und 14 Niedersächsische Verfassung) verletzt seien. Zur Begründung führen sie im Wesentlichen an, für die Anordnung fehle es an einer Rechtsgrundlage und das Tragen einer Maske sei unverhältnismäßig. Antragsgegnerin ist die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages.

Der Antragsgegnerin, der Niedersächsischen Landesregierung und dem Niedersächsischen Landtag ist zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.

Dr. Smollich

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.11.2020

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