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Organstreitverfahren wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV

Pressemitteilung

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren StGH 2/18 wegen des Organstreitverfahrens der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV (Kleine Anfrage zu „Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten“)

In dem Organstreitverfahren StGH 2/18 der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung wird der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 22. Januar 2020 aufgehoben. Ein neuer Termin wird gesondert bekanntgegeben.

Dr. Smollich

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.01.2020

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