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Organstreitverfahren wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV

Pressemitteilung

Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren StGH 2/18 und StGH 7/19 wegen des Organstreitverfahrens der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV (Kleine Anfragen zu Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten)

In den Organstreitverfahren StGH 2/18 und StGH 7/19 der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Freitag, den 14. Februar 2020, 10.00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Gegenstand der Streitverfahren ist in dem Verfahren StGH 2/18 die Frage, ob die Niedersächsische Landesregierung mit der Beantwortung der Frage Nr. 3 auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten“ (LT-Drs. 18/543 und 18/727) bzw. mit der Beantwortung der Frage Nr. 4 auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten im Jahr 2018“ (LT-Drs. 18/1268 und 18/1364) gegen die Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung verstoßen und die Antragstellerinnen dadurch in ihrem Interpellationsrecht verletzt hat. In dem Verfahren StGH 7/19 geht es um den gleichen Vorwurf in Bezug auf die Beantwortung der Frage Nr. 3 auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schächten im Jahr 2019“ (LT-Drs. 18/4359 und 18/4427). Beide Verfahren sollen gemeinsam verhandelt werden.

Dr. Smollich


Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2020

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