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Organstreitverfahren wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV

StGH 7/19

Pressemitteilung

Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Verfahren StGH 7/19 wegen des Organstreitverfahrens der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV (Kleine Anfragen zu Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schächten im Jahre 2019)

In dem Organstreitverfahren StGH 7/19 der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung ist Termin zur Verkündung einer Entscheidung durch den Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Dienstag, den 24. März 2020, 10.30 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Gegenstand des Streitverfahrens war die Frage, ob die Niedersächsische Landesregierung mit der Beantwortung der Frage Nr. 3 auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schächten im Jahr 2019“ (LT-Drs. 18/4359 und 18/4427) gegen die Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung verstoßen und die Antragstellerinnen dadurch in ihrem Interpellationsrecht verletzt hat.

Dr. Smollich

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.03.2020

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