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Organstreitverfahren wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV

Pressemitteilung

Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Verfahren StGH 7/19 wegen des Organstreitverfahrens der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV (Kleine Anfragen zu Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schächten im Jahre 2019)

In dem Organstreitverfahren StGH 7/19 der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung wird der Termin zur Verkündung einer Entscheidung durch den Niedersächsischen Staatsgerichtshof am Dienstag, den 24. März 2020, 10.30 Uhr, zur Vermeidung nicht zwingend notwendiger Dienstfahrten ausnahmsweise von Bückeburg verlegt

in Saal 3 des Fachgerichtszentrums Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover,

zur gleichen Zeit.

Dr. Smollich

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2020

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