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Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren StGH 1/16 wegen der Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ("Mögliche Sicherheitslücken in der Abwehr islamistischer Bedrohungen in Niedersachsen")

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren StGH 1/16 wegen der Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ("Mögliche Sicherheitslücken in der Abwehr islamistischer Bedrohungen in Niedersachsen")

In dem Organstreitverfahren von Mitgliedern der Landtagsfraktionen der CDU und der FDP gegen den Niedersächsischen Landtag ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Freitag, den 18. November 2016, 11 Uhr,

in Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg,

Herminenstraße 31, 31765 Bückeburg.

Gegenstand des Organstreitverfahrens ist die Frage, ob die vom Niedersächsischen Landtag bei der Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ("Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gegen die islamistische Bedrohung in Niedersachsen") mit den Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossene Erweiterung des Untersuchungsauftrages die Antragsteller in ihrem Recht aus Art. 27 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung verletzt.

Dr. van Nieuwland

Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.10.2016

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