Artikel-Informationen
erstellt am:
02.09.2019
StGH 2/18
Pressemitteilung
Mündliche Verhandlung in dem Verfahren StGH 2/18 wegen des Organstreitverfahrens der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV (Kleine Anfrage zu „Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten“)
In dem Organstreitverfahren StGH 2/18 der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag u.a. gegen die Niedersächsische Landesregierung ist der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 30. August 2019 nach Aufruf der Sache auf Antrag der Antragsteller aufgehoben worden. Eine Erörterung in der Sache erfolgte nicht. Ein neuer Termin wird gesondert bekanntgegeben.
Dr. Smollich
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02.09.2019