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Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren StGH 6/19 wegen Verletzung der Neutralitätspflicht

StGH 6/19

Pressemitteilung

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren StGH 6/19 wegen des Organstreitverfahrens der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) – Landesverband Niedersachsen gegen den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen wegen Verletzung der Neutralitätspflicht (Veröffentlichung auf dem Kurznachrichtendienst „Twitter“ anlässlich einer am 23. November 2019 in Hannover durchgeführten Versammlung)

In dem Organstreitverfahren StGH 6/19 der NPD – Landesverband Niedersachsen gegen den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Mittwoch, den 9. September 2020, 10.00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Gegenstand des Streitverfahrens ist die Frage, ob der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen durch das Posten von Tweets am 20. und am 23. November 2019 aus Anlass einer Versammlung am 23. November 2019 zu dem Thema „Schluss mit steuerfinanzierter Hetze – Feldmann in die Schranken weisen!“ gegen das Recht auf chancengleiche Teilnahme am politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verstoßen und dadurch den Landesverband Niedersachsen der NPD in seinen Rechten verletzt hat.

Dr. Smollich

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2020

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