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Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Organstreitverfahren StGH 6/19

Pressemitteilung

Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 24. November 2020

In dem Organstreitverfahren der

Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) – Landesverband Niedersachsen

gegen

den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen

wegen Verletzung der Neutralitätspflicht (Veröffentlichung auf dem Kurznachrichtendienst „Twitter“ anlässlich einer am 23. November 2019 in Hannover durchgeführten Versammlung) ist ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung durch den Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Dienstag, den 24. November 2020, 10:30 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen durch das Posten von Tweets am 20. und am 23. November 2019 aus Anlass einer Versammlung am 23. November 2019 zu dem Thema „Schluss mit steuerfinanzierter Hetze – Feldmann in die Schranken weisen!“ gegen das Recht auf chancengleiche Teilnahme am politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verstoßen und dadurch den Landesverband Niedersachsen der NPD in seinen Rechten verletzt hat (zu den einzelnen Tweets siehe die Pressemitteilung vom 9. September 2020, abrufbar unter:

https://staatsgerichtshof.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/mundliche-verhandlung-in-dem-organstreitverfahren-stgh-6-19-192283.html). In Streit steht insbesondere, ob und bejahendenfalls welche Folgen sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sog. zweiten NPD-Verbotsverfahren ergeben, in dem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die NPD mit ihren Zielen die Grundprinzipien missachtet, die für den freiheitlich demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind, ohne die Partei zugleich zu verbieten (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.1.2017 – 2 BvB 1/13 –). Der Niedersächsische Staatsgerichtshof wird als erstes Verfassungsgericht Anlass haben, sich hierzu zu äußern.

Aufgrund des aktuellen Covid-19-Infektionsgeschehens wird der Niedersächsische Staatsgerichtshof seine Entscheidung in der gesetzlichen Mindestbesetzung verkünden.

Dr. Smollich


Akkreditierungsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten

Akkreditierung

Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Donnerstag, den 19. November 2020, um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.

Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.

Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe

Aufgrund aktueller Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit Covid-19 stehen Sitzplätze nur in begrenzter Zahl zur Verfügung. Jeder für Medienvertreter ausgewiesene Sitzplatz wird an diejenige Medienvertreterin bzw. denjenigen Medienvertreter vergeben, die bzw. der ihn zuerst einnimmt.


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