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Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingestellt, StGH 4/20

StGH 4/20

Pressemitteilung

Verfahren der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der FDP im Nds. Landtag gegen die Nds. Landesregierung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingestellt

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat am 12. Juni 2020 das Verfahren der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der FDP im Nds. Landtag gegen die Nds. Landesregierung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht nach Art. 25 Abs. 1 NV eingestellt. Zuvor hatten die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt, nachdem die Antragsgegnerin den Landtag über den Inhalt der zum 8. Juni 2020 in Kraft getretenen Änderungen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus unterrichtet hatte.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Fraktion AfD ist weiterhin unter dem Aktenzeichen StGH 2/20 anhängig.

Das in der Hauptsache angestrengte Organstreitverfahren der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der FDP wird unter dem Aktenzeichen StGH 3/20, das der AfD-Fraktion des Nds. Landtag unter dem Aktenzeichen StGH 1/20 geführt.

Dr. Smollich

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.06.2020

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