Urteilsverkündung über Verfassungsmäßigkeit der Verwaltungsreform in Lüchow-Dannenberg
Pressemitteilung
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof wird das Urteil über die Verfassungsbeschwerden der Samtgemeinde Elbtalaue und acht ihrer Mitgliedsgemeinden am
Donnerstag, dem 6. Dezember 2007, um 11.00 Uhr
in Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg
verkünden. Die Beschwerdeführerinnen haben zur Begründung ihrer Verfassungsbeschwerden geltend gemacht, durch die Übertragung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises von der Ebene der Gemeinden auf die Ebene des Landkreises seien sie in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Der Staatsgerichtshof wird (erstmals) darüber zu befinden haben, ob die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 57 Abs. 3 NV auch den sog. übertragenen Wirkungskreis schützt, also die von den Kommunen wahrgenommenen staatlichen Aufgaben, und ob ein möglicher Eingriff in den Gewährleistungsbereich dieser Verfassungsnorm durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist.
Dr. van Nieuwland
Bückeburg, den 3. Dezember 2007