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Normenkontrollantrag von CDU-Abgeordneten gegen das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und das Haushaltsbegleitgesetz – Termin zur Verkündung einer Entscheidung


Pressemitteilung Nr. 4/25

In dem von Abgeordneten der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag beantragten Normenkontrollverfahren über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und das Haushaltsbegleitgesetz ist Termin zur Verkündung einer Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs anberaumt worden auf

Donnerstag, den 14. August 2025, 10:00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Mestwerdt


Aktenzeichen: StGH 1/24

Hinweis: siehe auch die Pressemitteilungen vom 16. Februar 2024 und 11. Februar 2025


Akkreditierung für Journalistinnen und Journalisten

Medienvertreter werden gebeten, sich für die Teilnahme an der Verhandlung zu akkreditieren. Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Freitag, den 08. August 2025. Nach Ablauf der Frist kann eine Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.

Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.07.2025

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