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Organstreitverfahren der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der FDP im Nds. Landtag

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren 3/20 wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht - Niedersächsische Corona-Verordnungen

StGH 3/20

Pressemitteilung

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Organstreitverfahren der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Fraktion der Freien Demokratischen Partei im Niedersächsischen Landtag gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht nach Art. 25 der Niedersächsischen Verfassung

In dem Organstreitverfahren der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Antragstellerin zu 1.) und der Freien Demokratischen Partei im Niedersächsischen Landtag (Antragstellerin zu 2.) gegen die Niedersächsische Landesregierung (Antragsgegnerin) ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Donnerstag, den 21. Januar 2021, 10:00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Die Antragstellerinnen begehren im Wege eines Organstreitverfahrens die Feststellung, dass die Niedersächsische Landesregierung bei dem Erlass von Rechtsverordnungen im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gegen ihre Unterrichtungspflicht nach Art. 25 Abs. 1 Satz 2 NV verstoßen habe. Es geht um die jeweils vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erlassenen Verordnungen über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 2. April 2020, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020 und zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai 2020. Die vorgenannten Verordnungen wurden jeweils erlassen, ohne dass eine Unterrichtung des Niedersächsischen Landtages nach Art. 25 NV erfolgte.

Zwar unterrichtet die Antragsgegnerin den Landtag seit dem 2. Juni 2020 zu allen weiteren Landesverordnungen betreffend die Bekämpfung der Corona-Pandemie durch Übermittlung der jeweiligen Verordnungsentwürfe bereits während der Verbandsbeteiligung und vor formeller Mitzeichnung durch die beteiligten Ressorts in der Weise, dass sie diese unmittelbar, nachdem sie in die Verbandsbeteiligung und Ressortmitzeichnung gegeben wurden, sowie später die endgültig abgestimmten Entwürfe dem Landtag zuleitet. Sie sieht sich zu dieser Praxis aber nicht nach Art. 25 NV verpflichtet, sondern stuft diese als überobligatorisch ein.

Das von der ehemaligen Fraktion Alternative für Deutschland im Niedersächsischen Landtag angestrengte Organstreitverfahren (StGH 1/20) mit nahezu dem identischen Streitgegenstand hat der Staatsgerichtshof ohne mündliche Verhandlung mit Beschluss vom 8. Dezember 2020 verworfen, weil die ehemalige AfD-Fraktion mit ihrer Auflösung die Parteifähigkeit für ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof verloren hat.

Dr. Smollich

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Artikel-Informationen

erstellt am:
05.01.2021

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