Artikel-Informationen
erstellt am:
02.05.2024
Pressemitteilung Nr. 6/24
In dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Ulf Thiele (CDU) wegen einer Verletzung seines verfassungsrechtlichen Auskunftsrechts gegen die Niedersächsische Landesregierung hat der Niedersächsische Staatsgerichthof das Verfahren am 2. Mai 2024 eingestellt.
Der Antragsteller hatte die Feststellung einer Verletzung seines verfassungsrechtlichen Auskunftsrechts nach Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung durch die Landesregierung geltend gemacht, weil diese von ihm gestellte Fragen in Bezug auf die Abgabe von Grundsteuererklärungen für landeseigene Grundstücke verspätet und inhaltlich unzureichend beantwortet habe.
Die Landesregierung ist dem Antrag nicht entgegengetreten. Sie hat vor dem Niedersächsischen Staatsgerichthof schriftlich eingeräumt, ihrer Auskunftspflicht durch die ursprüngliche Antwort nicht vollumfänglich genügt zu haben und dem Antragsteller weitere Informationen zur Beantwortung seiner Anfrage übermittelt. Daraufhin hat der Antragsteller seinen Antrag für erledigt erklärt.
Der Staatsgerichtshof hat das Verfahren deshalb ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss eingestellt.
Mestwerdt
Aktenzeichen: StGH 13/23
Hinweis: siehe zu diesem Verfahren auch die Pressemitteilung vom 19.10.2023
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erstellt am:
02.05.2024