Artikel-Informationen
erstellt am:
08.12.2015
zuletzt aktualisiert am:
09.12.2015
Organstreitverfahren nach Art. 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung und
§ 8 Nr. 6 des Staatsgerichtshofgesetzes wegen Auskunftserteilung gemäß
Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung
Am 01. Dezember 2015 ist bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof erneut
ein Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens eingegangen, in dem
es um das parlamentarische Auskunftsrecht nach Art. 24 Abs. 1 der Nieder-
sächsischen Verfassung geht. Antragsteller sind sechs Abgeordnete der FDP-
Fraktion im Niedersächsischen Landtag, die unter der Überschrift "Welche Rolle
nimmt Ministerpräsident Weil in der Krisenkommunikation von oder für VW ein?"
eine Kleine Anfrage an die Niedersächsische Landesregierung gerichtet hatten und
nun geltend machen, die erteilte Antwort sei unzureichend. Die Organklage ist
gegen die Niedersächsische Landesregierung gerichtet. Der Niedersächsischen
Landesregierung und dem Niedersächsischen Landtag ist Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben worden.
Dr. van Nieuwland
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.12.2015
zuletzt aktualisiert am:
09.12.2015