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Organstreitverfahren StGH 3/20

Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Organstreitverfahren StGH 3/20

Pressemitteilung

Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Organstreitverfahren wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht des Landtages über Niedersächsische Corona-Verordnungen am 9. März 2021

In dem Organstreitverfahren

der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag

(Antragstellerin zu 1.)

und

der Freien Demokratischen Partei im Niedersächsischen Landtag

(Antragstellerin zu 2.)

gegen

die Niedersächsische Landesregierung (Antragsgegnerin)

wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht nach Art. 25 der Niedersächsischen Verfassung über Niedersächsische Corona-Verordnungen ist ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung durch den Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Dienstag, den 9. März 2021, 10:30 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Die Antragstellerinnen begehren im Wege eines Organstreitverfahrens die Feststellung, dass die Niedersächsische Landesregierung bei dem Erlass von Rechtsverordnungen im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gegen ihre Unterrichtungspflicht nach Art. 25 Abs. 1 Satz 2 NV verstoßen habe. Es geht um die jeweils vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erlassenen Verordnungen über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 2. April 2020, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020 und zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai 2020. Die vorgenannten Verordnungen wurden jeweils erlassen, ohne dass eine Unterrichtung des Niedersächsischen Landtages nach Art. 25 NV erfolgte.

Das Verfahren bietet dem Staatsgerichtshof erstmals die Möglichkeit, die Frage klären, ob und ggf. in welchem Umfang die Landesregierung zur Unterrichtung des Landtages vor Erlass von Verordnungen – hier von Rechtsverordnungen im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – von Verfassungs wegen verpflichtet ist.

Dr. Smollich

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Artikel-Informationen

erstellt am:
24.02.2021

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