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Präsident des Staatsgerichtshofs a.D. Prof. Dr. Jörn Ipsen verstorben


Der frühere Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs Prof. Dr. Jörn Ipsen ist am 31. Januar 2026 im Alter von 81 Jahren verstorben.

Jörn Ipsen wurde 1944 in Weihe (Landkreis Harburg) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Göttingen. 1974 wurde er mit einer Dissertation zum Thema „Richterrecht und Verfassung“ zum Dr. iur. promoviert. 1980 erhielt er aufgrund seiner Habilitationsschrift „Rechtsfolgen der Verfassungswidrigkeit von Norm und Einzelakt“ die Lehrberechtigung für die Fächer „Öffentliches Recht und Juristische Methodenlehre“. Von 1981 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2012 hatte er einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Osnabrück inne.

Seit dem 1. Oktober 2002 war Prof. Dr. Ipsen zunächst stellvertretendes Mitglied und seit dem 5. Mai 2006 Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs. Am 7. Dezember 2006 wählte der Niedersächsische Landtag ihn zu dessen Präsidenten.

Während seiner Amtszeit prägte er durch seine Mitwirkung an vielfältigen und bedeutenden Entscheidungen des Staatsgerichtshofs maßgeblich dessen Rechtsprechung u.a. zum Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, zum kommunalen Finanzausgleich, zum Landeshaushaltsrecht, zum Auskunftsrecht der Abgeordneten im Landtag, zum Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen und zum Landeswahlrecht.

Prof. Dr. Ipsen leitete den Staatsgerichtshof bis 2013 mit großem Engagement. Mit zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen und insbesondere der von ihm verfassten Kommentierung der Niedersächsischen Verfassung leistete er über seine Amtszeit als Präsident des Verfassungsgerichts hinaus einen wertvollen Beitrag zur wissenschaftlichen Durchdringung des Verfassungsrechts in Niedersachsen als Grundlage für die Rechtsprechung des Gerichts.

Der Staatsgerichtshof verliert mit Prof. Dr. Ipsen einen früheren Präsidenten und Richterkollegen, der sich außerordentlich um den Gerichtshof und das Verfassungsrecht als Grundlage für die demokratische Ordnung in Niedersachsen verdient gemacht hat.

Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs werden ihn in dankbarer und ehrender Erinnerung behalten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.02.2026

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