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erstellt am:
30.01.2026
Pressemitteilung Nr. 1/26
Der Niedersächsische Landtag hat am Mittwoch Wilhelm Mestwerdt für weitere sieben Jahre zum Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs gewählt. Wilhelm Mestwerdt ist seit 23. Februar 2019 Mitglied und seit 25. Januar 2023 Präsident des Staatsgerichtshofs.
Anlässlich seiner Wiederwahl betonte er im Landtag die Notwendigkeit, das Gericht resilienter gegen Angriffe auf dessen Unabhängigkeit zu machen. Die Regelung eines Ersatzwahlmechanismus für die Richterwahl, die Festschreibung des Staatsgerichtshofs als selbstständiges, unabhängiges Verfassungsorgan und die umfassende Bindung aller an die Entscheidungen des Gerichtshofs sollten in der Verfassung verankert werden.
Außerdem warb der wiedergewählte Präsident bei den Abgeordneten, die über die Haushaltsmittel für das Verfassungsgericht entscheiden, für eine Renovierung des Verhandlungssaals des Staatsgerichtshofs in Bückeburg. Die Stellung des Gerichts verpflichte zu einer seiner Bedeutung würdigen Ausstattung. Auch den Anforderungen der elektronischen Aktenbearbeitung werde der Saal gegenwärtig nicht gerecht.
Die Richter und der Präsident des Staatsgerichtshofes werden vom Niedersächsischen Landtag auf sieben Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist einmal zulässig. Die Amtszeit von Wilhelm Mestwerdt dauert damit bis zum 22. Februar 2033.
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erstellt am:
30.01.2026