Text Logo Niedersächsischer Staatsgerichtshof Niedersachsen klar Logo

Pressemitteilung

Termin zur Urteilsverkündung

In dem Organstreitverfahren StGH 1/22

des Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Wichmann (Antragsteller)

gegen

den Niedersächsischen Landtag (Antragsgegner)

wegen Verletzung der Abgeordnetenrechte (Redezeit) und der Verfassungswidrigkeit der Geschäftsordnung des Nds. Landtages

ist ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung durch den Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Mittwoch, den 14. September 2022, 10.00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Der Antragsteller ist Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages. Er gehörte bis zu deren Auflösung im September 2020 der Landtagsfraktion der Partei AfD an und ist seitdem fraktionslos. Der Antragsteller macht geltend, dass er durch die Verweigerung von Redezeit in der Plenardebatte am 14. Dezember 2021 zu einem Thema der Aktuellen Stunde in seinen Abgeordnetenrechten verletzt worden sei. Darüber hinaus begehrt der Antragsteller die Feststellung, dass die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages keine Rechtsgrundlage dafür biete, vorzugeben, zu welchen Tagesordnungspunkten die Redezeit verwendet werden dürfe.

Das Verfahren bietet dem Staatsgerichtshof die Möglichkeit, zu dem Umfang der verfassungsrechtlich garantierten Rechte einzelner Abgeordneter einerseits und dem Gestaltungsspielraum des Nds. Landtages bei der Ausgestaltung seiner Geschäftsordnung andererseits Stellung zu nehmen.

Dr. Smollich 


Akkreditierungsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten

Akkreditierung

Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Montag, den 12. September 2022, um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind grundsätzlich keine Akkreditierungen mehr möglich.

Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.


Artikel-Informationen

erstellt am:
06.09.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln