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Termin zur mündlichen Verhandlung im Wahlprüfungsverfahren zur Landtagswahl 2022 – Wahlvorschlag der AfD


Pressemitteilung Nr. 11/24

In einem Wahlprüfungsverfahren betreffend die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober 2022 (19. Wahlperiode) ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Dienstag, den 22. Oktober 2024, 10:00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Antragsteller sind zwei Mitglieder der FDP, die sich mit ihrem Antrag gegen die Zurückweisung ihres Wahleinspruchs durch den Niedersächsischen Landtag in seiner Sitzung am 14. September 2023 wenden. Sie machen geltend, die Landtagswahl am 9. Oktober 2022 sei aufgrund von Fehlern bei der Aufstellung des Wahlvorschlags der Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Vorfeld der Wahl ungültig und deshalb zu wiederholen.

Dabei beziehen sich die Antragsteller auf Angaben des ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten Christopher Emden, die dieser in einem am 2. Oktober 2022 ausgestrahlten Interview im ZDF gemacht hatte. Danach hätten AfD-Mitglieder im Vorfeld der Versammlung der Partei zur Aufstellung eines Wahlvorschlags vierstellige Beträge für einen aussichtsreichen Listenplatz auf ein Konto des damaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden der AfD gezahlt. Delegierte der Aufstellungsversammlung hätten wiederum von diesem Konto Zahlungen erhalten. Darin sehen die Antragsteller einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierten Grundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl. Ein weiterer Wahlfehler liege in der Aufstellung des Wahlvorschlags der AfD durch eine Delegiertenversammlung. Denn die Satzung der Partei habe diese Möglichkeit zum damaligen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Daher habe es einer Versammlung aller Parteimitglieder der AfD bedurft. Dieser Satzungsverstoß stellt nach Ansicht der Antragsteller ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der innerparteilichen Demokratie nach Art. 21 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz dar. Im Hinblick auf diese bereits im Vorfeld bekannten Verstöße habe die Landeswahlleiterin ihre gesetzliche Pflicht zur Prüfung von Wahlvorschlägen nach § 21 Abs. 1 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) verletzt. Sie habe den Wahlvorschlag der AfD nicht zur Landtagswahl zulassen dürfen. Es handele sich um erhebliche Wahlfehler, die den Kernbestand der innerparteilichen Demokratie beträfen und die sich auf die Mandatsverteilung ausgewirkt hätten, denn über die Wahlliste der AfD seien 18 Abgeordnete in den Landtag gewählt worden.

Mestwerdt

Aktenzeichen: StGH 10/23

Hinweise: siehe auch die Pressemitteilung vom 18. Oktober 2023

Der Staatsgerichtshof verhandelt am selben Tag um 13:00 Uhr über eine weitere Wahlprüfungsbeschwerde (Az.: StGH 5/23, siehe hierzu die gesonderte Pressemitteilung).

Akkreditierung für Journalistinnen und Journalisten

Medienvertreter werden gebeten, sich für die Teilnahme an der Verhandlung zu akkreditieren. Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Mittwoch, den 16. Oktober 2024. Nach Ablauf der Frist kann eine Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.

Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.10.2024

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