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Termin zur mündlichen Verhandlung im Wahlprüfungsverfahren zur Landtagswahl 2022 – Zuschnitt der Wahlkreise


Pressemitteilung Nr. 12/24

In einem Wahlprüfungsverfahren betreffend die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober 2022 (19. Wahlperiode) ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Dienstag, den 22. Oktober 2024, 13:00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Der Antragsteller wendet sich mit seiner Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Zurückweisung seines Wahleinspruchs gegen die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober 2022. Er macht eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei dieser Wahl geltend, weil seiner Auffassung nach der Zuschnitt der Wahlkreise in Niedersachsen aufgrund von Veränderungen der Zahl der dort lebenden Wahlberechtigten nicht mehr den tatsächlichen Bevölkerungsverhältnissen entspreche. Im östlichen Teil Niedersachsens seien die Einwohnerzahlen in den vergangenen Jahren gesunken, wohingegen im Nordwesten des Landes mittlerweile deutlich mehr Menschen lebten, als noch im Jahr 2000. Dem hätte nach Auffassung des Antragstellers vor der Wahl mit einer deutlichen Veränderung der Wahlkreise Rechnung getragen werden müssen. Zudem sei es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nach § 10 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) Änderungen der Wahlkreiseinteilung überhaupt erst bei Abweichungen der Zahl der Wahlberechtigten in einem Wahlkreis von mehr als 25 Prozent gegenüber dem Durchschnitt aller Wahlkreise vorgesehen seien.

Mestwerdt

Aktenzeichen: StGH 5/23

Hinweise: siehe auch die Pressemitteilung vom 9. Oktober 2023

Der Staatsgerichtshof verhandelt am selben Tag um 10:00 Uhr über eine weitere Wahlprüfungsbeschwerde (Az.: StGH 10/23, siehe hierzu die gesonderte Pressemitteilung).


Akkreditierung für Journalistinnen und Journalisten

Medienvertreter werden gebeten, sich für die Teilnahme an der Verhandlung zu akkreditieren. Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Mittwoch, den 16. Oktober 2024. Nach Ablauf der Frist kann eine Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.

Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.10.2024

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