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Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Organstreitverfahren StGH 1/21 wegen Verletzung der Auskunftspflicht

StGH 1/21

Pressemitteilung

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren StGH 1/21 wegen des Organstreitverfahrens nach Art. 54 Nr. 1 NV, § 8 NStGHG der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Byl und Meyer sowie des ehemaligen Mitgliedes des Landtages Limburg (jetzt: MdB) gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV („Ausnahmegenehmigungen Entnahme Wölfe“)

In dem Organstreitverfahren StGH 1/21 der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Byl und Meyer sowie des ehemaligen Mitgliedes des Landtages Herrn Limburg gegen die Niedersächsische Landesregierung ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Mittwoch, den 1. Dezember 2021, 10.00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Gegenstand des Streitverfahrens ist die Frage, ob die Landesregierung ihrer Auskunftspflicht nach Artikel 24 Abs. 1 NV in Bezug auf nicht vollzogene Abschussgenehmigungen von Wölfen nachgekommen ist. Die Antragsteller richteten am 8. Februar 2021 an die Antragsgegnerin eine kleine Anfrage (Drs. 18/8630). In dieser begehrten sie u.a. Auskunft, wann und von welcher Behörde Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen erteilt werden und wie die Genehmigungen jeweils begründet würden. Die Landesregierung verweigerte die Herausgabe der Informationen mit der Begründung, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter das Informationsinteresse der Abgeordneten überwiege.

Die Antragsteller vertreten die Auffassung, die Antragsgegnerin habe durch ihr Unterlassen, Auskunft über weitere Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, gegen ihre Verpflichtung zur Beantwortung von Anfragen von Mitgliedern des Landtages nach Artikel 24 Abs. 1 NV verstoßen.

Dr. Smollich

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.11.2021

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