Artikel-Informationen
erstellt am:
12.02.2025
Pressemitteilung Nr. 2/25
In einem Normenkontrollverfahren, welches das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und das Haushaltsbegleitgesetz betrifft, ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf
Montag, den 3. März 2025, 10:00 Uhr,
im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.
Antragsteller in dem Verfahren sind 46 Abgeordnete der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag. Sie halten die zur Überprüfung gestellten Haushaltsgesetze aufgrund einer Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig und beantragen die Feststellung der Nichtigkeit dieser Gesetze.
Sie machen geltend, in dem Gesetzgebungsverfahren seien von den die Regierung tragenden Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen während der Ausschussberatungen kurzfristig Änderungsvorschläge zum ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierung mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von etwa 15,5 Mio. Euro eingebracht worden. Vor Abschluss der Ausschussberatungen habe für eine Befassung der Abgeordneten mit den Änderungsvorschlägen nur ein Zeitraum von einer Woche bzw. eineinhalb Tagen zur Verfügung gestanden. Ein sachlicher Grund für die kurze Beratungszeit habe nicht bestanden Die Gesetze seien schließlich am 3. Mai 2023 im Landtag mit den Stimmen der Abgeordneten der Regierungsfraktionen beschlossen worden. Die Antragsteller sehen durch das Verfahren ihr in Art. 12 und Art. 19 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung für die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen garantiertes Recht auf chancengleiche Teilhabe am parlamentarischen Entscheidungsprozess verletzt.
Mestwerdt
Aktenzeichen: StGH 1/24
Hinweis: siehe auch die Pressemitteilung vom 16. Februar 2024
Akkreditierung für Journalistinnen und Journalisten
Medienvertreter werden gebeten, sich für die Teilnahme an der Verhandlung zu akkreditieren. Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Dienstag, den 25. Februar 2025. Nach Ablauf der Frist kann eine Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.
Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.
Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.
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erstellt am:
12.02.2025