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Termin zur mündlichen Verhandlung über Normenkontrollantrag von CDU-Abgeordneten gegen Haushaltsgesetze verlegt


Pressemitteilung Nr. 3/25

Der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Normenkontrollantrag von CDU-Abgeordneten, welcher das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und das Haushaltsbegleitgesetz betrifft, ist vom 3. März 2025 verlegt worden auf

Dienstag, den 29. April 2025, 10:00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Mestwerdt

Aktenzeichen: StGH 1/24

Hinweis: siehe auch die Pressemitteilung vom 12. Februar 2025


Akkreditierung für Journalistinnen und Journalisten

Medienvertreter werden gebeten, sich für die Teilnahme an der Verhandlung zu akkreditieren. Das Akkreditierungsverfahren endet nunmehr am Dienstag, den 22. April 2025. Nach Ablauf der Frist kann eine Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.

Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2025

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