Artikel-Informationen
erstellt am:
21.11.2024
Pressemitteilung Nr. 13/24
In einem Wahlprüfungsverfahren betreffend die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober 2022 (19. Wahlperiode) ist Termin zur Verkündung einer Entscheidung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf
Montag, den 9. Dezember 2024, 10:00 Uhr,
im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.
Die Antragsteller, zwei Mitglieder der Partei FDP, machen mit ihrer Wahlprüfungsbeschwerde geltend, die Landtagswahl am 9. Oktober 2022 sei aufgrund von Fehlern bei der Aufstellung des Wahlvorschlags der Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Vorfeld der Wahl ungültig und deshalb zu wiederholen.
Über den Antrag war am 22. Oktober 2024 in Bückeburg mündlich verhandelt worden.
Mestwerdt
Aktenzeichen: StGH 10/23
Hinweis: siehe auch die Pressemitteilungen vom 18. Oktober 2023 und 2. Oktober 2024. Diese können auf der Homepage des Staatsgerichtshofs abgerufen werden.
Akkreditierung für Journalistinnen und Journalisten
Medienvertreter werden gebeten, sich für die Teilnahme an der Verhandlung zu akkreditieren. Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Dienstag, den 3. Dezember 2024. Nach Ablauf der Frist kann eine Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.
Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.
Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.
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erstellt am:
21.11.2024