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Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren zur Landtagswahl 2022 – Zuschnitt der Wahlkreise


Pressemitteilung Nr. 14/24

In einem Wahlprüfungsverfahren betreffend die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober 2022 (19. Wahlperiode) ist Termin zur Verkündung einer Entscheidung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Montag, den 16. Dezember 2024, 10:00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.


Der Antragsteller macht eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Landtagswahl aufgrund des Zuschnitts der Wahlkreise und der unterschiedlichen Anzahl der dort lebenden Wahlberechtigten geltend.

Über den Antrag war am 22. Oktober 2024 in Bückeburg mündlich verhandelt worden.


Mestwerdt


Aktenzeichen: StGH 5/23


Hinweis: siehe auch die Pressemitteilung vom 9. Oktober 2023 und 2. Oktober 2024. Diese können über die Homepage des Staatsgerichtshofes abgerufen werden.

Akkreditierung für Journalistinnen und Journalisten

Medienvertreter werden gebeten, sich für die Teilnahme an der Verhandlung zu akkreditieren. Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Dienstag, den 10. Dezember 2024. Nach Ablauf der Frist kann eine Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.

Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2024

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