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Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Organstreitverfahren StGH 1/21

StGH 1/21

Pressemitteilung

Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Organstreitverfahren wegen Verletzung der Auskunftspflicht der Landesregierung am 8. Februar 2022

In dem Organstreitverfahren

der Abgeordneten Meyer und Byl sowie des ehemaligen Abgeordneten Limburg (jetzt MdB) (Antragsteller)

gegen

die Niedersächsische Landesregierung (Antragsgegnerin)

wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV („Ausnahmegenehmigungen Entnahme Wölfe“) ist ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung durch den Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Dienstag, den 8. Februar 2022, 10:00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Die Antragsteller begehren im Wege eines Organstreitverfahrens die Feststellung, dass die Landesregierung ihrer Auskunftspflicht nach Artikel 24 Abs. 1 NV in Bezug auf nicht vollzogene Abschussgenehmigungen von Wölfen verletzt habe. Die Antragsteller richteten am 8. Februar 2021 an die Antragsgegnerin eine kleine Anfrage (LT-Drs. 18/8630). In dieser begehrten sie u.a. Auskunft, wann und von welcher Behörde Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen erteilt werden und wie die Genehmigungen jeweils begründet würden. Die Landesregierung verweigerte die Herausgabe der Informationen mit der Begründung, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse von Tierhaltern, Jägern und Behördenmitarbeitern das Informationsinteresse der Abgeordneten überwiege.

Dr. Smollich 

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Akkreditierung

Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Donnerstag, den 3. Februar 2022, um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.

Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.

Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe

Aufgrund aktueller Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit Covid-19 stehen Sitzplätze nur in begrenzter Zahl zur Verfügung. Jeder für Medienvertreter ausgewiesene Sitzplatz wird an diejenige Medienvertreterin bzw. denjenigen Medienvertreter vergeben, die bzw. der ihn zuerst einnimmt.

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Im Gerichtsgebäude und im Sitzungssaal gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2022

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