Artikel-Informationen
erstellt am:
18.04.2024
Pressemitteilung Nr. 5/24
In dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten der Alternative für Deutschland (AfD) Stephan Bothe gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen der Verletzung des Frage- und Informationsrechts aus Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung wird der Niedersächsische Staatsgerichtshof am
Donnerstag, den 2. Mai 2024, 11:00 Uhr,
im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg
seine Entscheidung verkünden.
Der Antragsteller hatte mit einer Kleinen Anfrage vom 27. Februar 2023 (LT-Drs. 19/693) Auskunft über die Vornamen von deutschen Staatsangehörigen begehrt, gegen die nach den Silvesterausschreitungen in Niedersachsen zum Jahreswechsel 2022/2023 als Tatverdächtige ermittelt wurde. Die Landesregierung lehnte die Erteilung der Auskunft unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte der Tatverdächtigen und die insofern geltende Unschuldsvermutung ab (LT-Drs. 19/1076). Darin sieht der Antragsteller eine Verletzung seines Frage- und Informationsrechts.
Mestwerdt
Aktenzeichen: StGH 3/23
Hinweis: siehe auch die Pressemitteilung vom 19. Juni 2023
Akkreditierung für Journalistinnen und Journalisten
Medienvertreter werden gebeten, sich für die Teilnahme an der Verhandlung zu akkreditieren. Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Freitag, den 26. April 2024, um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.
Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.
Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.04.2024