Artikel-Informationen
erstellt am:
11.11.2025
Pressemitteilung Nr. 7/25
In dem Normenkontrollverfahren über die Vereinbarkeit von § 1 des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule mit der Niedersächsischen Verfassung ist Termin zur Verkündung der Entscheidung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt auf
Mittwoch, den 3. Dezember 2025, 10:00 Uhr,
im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.
Mestwerdt
Aktenzeichen: StGH 2/24
Hinweis: siehe auch die Pressemitteilungen vom 29. November 2024 und 31. Juli 2025.
Akkreditierung für Journalistinnen und Journalisten
Medienvertreter werden gebeten, sich für die Teilnahme an der Verhandlung zu akkreditieren. Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Donnerstag, den 27. November 2025. Nach Ablauf der Frist kann eine Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.
Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle@stgh.niedersachsen.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (5141) 5937-34600 bzw. -34601 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch ist anzugeben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.
Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.
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erstellt am:
11.11.2025