Text Logo Niedersächsischer Staatsgerichtshof Niedersachsen klar Logo

Wahlprüfungsverfahren betreffend die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag

StGH 5/23

Pressemitteilung

Bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ist ein Antrag im Wahlprüfungsverfahren betreffend die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 09. Oktober 2022 (19. Wahlperiode) eingegangen.

Am 27. September 2023 ist bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein Antrag im Wahlprüfungsverfahren eingegangen. Der Antragsteller wendet sich gegen die Entscheidung des Niedersächsischen Landtags vom 14. September 2023, mit der sein Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober 2022 als unbegründet zurückgewiesen worden ist.

Der Antragsteller macht eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Wahl geltend. Er ist der Auffassung, der Zuschnitt der Wahlkreise in Niedersachsen entspreche aufgrund von Veränderungen der Zahl der dort lebenden Wahlberechtigten nicht mehr den tatsächlichen Bevölkerungsverhältnissen. Im östlichen Teil Niedersachsens seien die Einwohnerzahlen in den vergangenen Jahren gesunken. Im Nordwesten des Landes lebten hingegen mittlerweile deutlich mehr Menschen als noch im Jahr 2000. Dem hätte nach Auffassung des Antragstellers vor der Wahl mit einer deutlichen Veränderung der Wahlkreise Rechnung getragen werden müssen. Angesichts der hohen Zahl direkt gewählter Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag sei es außerdem verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nach § 10 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes Änderungen der Wahlkreiseinteilung erst bei Abweichungen der Zahl der Wahlberechtigten in einem Wahlkreis von mehr als 25 Prozent gegenüber dem Durchschnitt aller Wahlkreise vorgesehen seien.

Dem Niedersächsischen Landtag und der Niedersächsischen Landesregierung ist zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.

Mestwerdt

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.10.2023

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln