Rechtsschutz
Die Gewährung von Rechtsschutz ist Aufgabe der Rechtsprechung , die von den Gerichten wahrgenommen wird.
Der rechtlichen Auseinandersetzungen der Menschen untereinander, aber auch der Strafverfahren nehmen sich die Zivil- und Strafgerichte (sog. ordentliche Gerichtsbarkeit) an. Um Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen wird vor den Arbeitsgerichten gestritten (sog. Arbeitsgerichtsbarkeit). Mit Steuerangelegenheiten sind vor allem die Finanzgerichte befasst (sog. Finanzgerichtsbarkeit). Sozialrechtliche Belange werden bei den Sozialgerichten (sog. Sozialgerichtsbarkeit), alle anderen verwaltungsrechtlichen Rechtsfragen bei den Verwaltungsgerichten verhandelt (sog. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
Der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht ist die Verfassungsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen. Er gewährleistet in besonderen Verfahren die Einhaltung der Niedersächsischen Verfassung. Damit hebt er sich von den übrigen Gerichtsbarkeiten ab.